Anmeldung der Schulanfängerinnen und Schulanfänger 2021

Vom 28. September bis 9. Oktober 2020 melden Erziehungsberechtigte ihre Kinder, die in der Zeit vom 1. Oktober 2014 bis zum 30. September 2015 geboren sind und damit am 1. August 2021 schulpflichtig werden, an der Einzugsbereichsschule an.

Welche Unterlagen müssen Eltern zur Anmeldung mitbringen?
• die eigenen Personalpapiere
• die Geburtsurkunde des Kindes
• sonstige Personalpapiere des Kindes

Eltern beantragen die ergänzende Förderung und Betreuung in der offenen oder gebundenen Ganztagsgrundschule direkt mit der Anmeldung zum Schulbesuch. In der Zeit von 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr können Schulanfängerinnen und -anfänger die ergänzende Förderung und Betreuung (Hortbereich) kostenfrei und ohne Bedarfsnachweis in Anspruch nehmen. Die Antragsformulare finden Sie online hier .