Anmeldung Schulanfänger 2018/2019

Liebe Eltern, die Anmeldung Ihres Kindes zur Schule ist der erste Schritt zu einem neuen und aufregenden Weg: Wenn Ihr Kind im Zeitraum vom 1. Oktober 2011 bis 30. September 2012 geboren ist, wird es im nächsten Jahr eingeschult.
(Flyer zur Schulanmeldung)

Wann und wo müssen Sie Ihr Kind anmelden?

Bitte melden Sie Ihr schulpflichtiges Kind in der Zeit vom 4. Oktober bis 17. Oktober 2017 in der für Sie zuständigen Grundschule an. Diese ist in der Regel die Ihrer Wohnung nächstgelegene öffentliche Grundschule. Sie sind zur Schulanmeldung gesetzlich verpflichtet.

Welche Unterlagen müssen Sie zur Anmeldung mitbringen?

Eine Schulanmeldung ist nur bei Vorlage folgender Unterlagen möglich:

  • Ihre eigenen Personalpapiere
  • Geburtsurkunde des Kindes
  • sonstige Personalpapiere Ihres Kindes

Weitere Informationen erhalten Sie hier.

(Quelle: Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie)