Fotoerlaubnis

Die Verwendung von Personenabbildungen und personenbezogenen Daten
von Schülerinnen und Schülern

  1. Die Grundschule an der Bäke beabsichtigt, Personenabbildungen von Schülerinnen und Schülern (mit oder ohne Angabe der Jahrgangsstufe)
    • durch Aushänge auf dem Gelände der Schule und/oder
    • in Printpublikationen (Z.B. Jahrbuch, Schülerzeitung) der Schule und/oder
    • im Internet auf der Schulhomepage und/oder
    • schulischen Projekthomepages und/oder
    • elektronischen Newslettern (E-Mail Rundschreiben) der Schule

zu ver6ffentlichen und zu verbreiten.

Personenabbildungen in diesem Sinne sind Fotos, Grafiken, Zeichnungen oder Videoaufzeichnungen, die Schülerinnen und Schüler individuell erkennbar abbilden. Veröffentlicht werden sollen Personenabbildungen, die

  • im Rahmen des Unterrichts und/oder
  • im Rahmen von Schulveranstaltungen und/oder
  • im Rahmen von Klassenreisen oder Ausflügen und/oder
  • im Rahmen von Sportereignissen (z.B. Bundesjugendspiele, Schwimmwettkämpfe, Fußballturniere, Lauf-Events, Turnveranstaltungen usw.)

durch einen (seitens der Schule oder der Schülerinnen und Schüler oder der Erziehungsberechtigten) beauftragten Fotografen angefertigt wurden oder die von den Schülerinnen und Schülern oder den Lehrkräften oder den Erziehungsberechtigten zur Verfügung gestellt wurden.

  1. Im Rahmen der unter Ziffer 1 genannten Zwecke beabsichtigt die Schule auch, personenbezogene Daten in Form des Vornamens der Schülerinnen und Schüler (mit oder ohne Angabe der Jahrgangsstufe) Öffentlich zuganglich zu machen bzw. zu veröffentlichen; in Verbindung mit Personenabbildungen werden Vornamen jedoch nur so aufgeführt, dass die jeweilige Angabe nicht eindeutig einer bestimmten Person auf der Abbildung zugeordnet werden kann (Z.B. in Form von Klassenfotos mit einer alphabetisch geordneten Klassenliste mit Vornamen).
  2. Mit der Unterschrift am Ende der Elternbroschüre willige(n) ich/wir in die Anfertigung von Personenabbildungen, insbes. in Form von Klassen-, Gruppen- oder Einzelfotos durch einen seitens der Schule oder der Schülerinnen und Schüler oder der Erziehungsberechtigten beauftragten Fotografen ein.

Darüber hinaus willige(n) ich/wir in die oben (Ziff. 1 und 2) genannte Verwendung der Personenabbildungen und personenbezogenen Daten ohne weitere Genehmigung ein.

Die Rechteeinräumung an den Personenabbildungen erfolgt ohne Vergütung und umfasst auch das Recht zur Bearbeitung, soweit die Bearbeitung nicht entstellend ist. Für das Zugänglichmachen von Einzelabbildungen des Schülers/der Schülerin erteilt/erteilen der/die Unterzeichnende(n) lediglich eine jederzeit für die Zukunft widerrufliche Einwilligung. Die Einwilligung der/des Unterzeichnenden ist jedoch bei Mehrpersonenabbildungen (z.B. Klassen- und ähnliche Gruppenabbildungen) unwiderruflich, sofern nicht eine Interessenabwägung eindeutig zugunsten der/des Abgebildeten ausfällt.